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Abschreibungen im KMU: Sätze, Methoden und typische Fehler

Wie Sie Anlagevermögen korrekt abschreiben – handelsrechtlich sauber und steuerlich anerkannt
7. September 2026 durch
Abschreibungen im KMU: Sätze, Methoden und typische Fehler
Thomas Angehrn
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Das Wichtigste in Kürze: Abschreibungen verteilen die Kosten einer Investition über deren Nutzungsdauer und sind nach Art. 960a OR Pflicht. Steuerlich abzugsfähig sind sie nur, wenn sie tatsächlich verbucht wurden; als Orientierung dienen die Normalsätze der ESTV, etwa 40 % degressiv für Fahrzeuge und EDV oder 25 % für Mobiliar.

Ein neuer Lieferwagen, eine Maschine, die Serverinfrastruktur: Investitionen belasten die Kasse sofort, den Erfolg aber über Jahre. Genau das regeln Abschreibungen. Wer sie sauber plant, verteilt den Aufwand korrekt – und verschenkt kein Steuersubstrat. Im Herbst, wenn Investitionsentscheide für das laufende Geschäftsjahr anstehen, lohnt sich der Blick besonders.

Was sind Abschreibungen – und wozu dienen sie?

Eine Abschreibung bildet den nutzungs- oder altersbedingten Wertverlust eines Anlageguts ab. Das Obligationenrecht verlangt das ausdrücklich: Das Anlagevermögen muss um die Wertverluste korrigiert werden, damit die Bilanz die tatsächliche Lage zeigt (Art. 960a OR). Abschreibungen sind also keine Kür, sondern Pflicht.

Zwei Effekte sind für KMU zentral:

  • Erfolgsrechnung: Die Anschaffung wird nicht im Kaufjahr voll zum Aufwand, sondern über die Nutzungsdauer verteilt. Das Ergebnis wird dadurch aussagekräftiger.
  • Steuern: Geschäftsmässig begründete Abschreibungen mindern den steuerbaren Gewinn – aber nur, wenn sie tatsächlich verbucht sind. Eine Abschreibung, die nur in der Steuererklärung geltend gemacht wird, akzeptiert die Steuerverwaltung nicht.

Welche Abschreibungsmethode passt zu meinem Betrieb?

In der Schweiz sind zwei Methoden gebräuchlich:

  • Degressiv: Ein fester Satz wird jedes Jahr auf den Buchwert angewendet. Der Aufwand ist am Anfang hoch und sinkt danach. Das passt gut zu Fahrzeugen und IT, die früh stark an Wert verlieren.
  • Linear: Ein fester Betrag vom Anschaffungswert über die geplante Nutzungsdauer. Das ergibt gleichmässige Jahre und ist für Kalkulation und Budget angenehmer.

Buchhalterisch unterscheidet man zudem die direkte Abschreibung (Buchwert des Aktivkontos wird reduziert) und die indirekte (Erfassung auf einem separaten Wertberichtigungskonto, der Anschaffungswert bleibt sichtbar). Für die Nachvollziehbarkeit ist die indirekte Variante oft die bessere Wahl – wichtig ist vor allem, die einmal gewählte Methode stetig anzuwenden.

Welche Abschreibungssätze akzeptiert die Steuerverwaltung?

Die Eidgenössische Steuerverwaltung veröffentlicht Merkblätter mit Normalsätzen (für geschäftliche Betriebe das Merkblatt A 1995). Diese Sätze gelten degressiv vom Buchwert; wird linear vom Anschaffungswert abgeschrieben, ist rund der halbe Satz zulässig. Ein Auszug der gängigsten Positionen:

Anlagegutdegressiv (Buchwert)linear (Anschaffungswert)
Mobiliar und Einrichtungen25 %12.5 %
Büromaschinen, EDV, Software40 %20 %
Fahrzeuge aller Art40 %20 %
Maschinen und Apparate30 %15 %
Werkzeuge, Geräte, Geschirr, Wäsche45 %22.5 %
Immaterielle Werte (Patente, Goodwill)40 %20 %
Geschäftshaus (Gebäude ohne Land)4 %2 %

Wichtig: Es sind Normalsätze, keine starre Grenze. Höhere Abschreibungen sind möglich, wenn der Wertverlust nachweisbar ist – und einzelne Kantone kennen abweichende Praxen, etwa bei Sofortabschreibungen. Klären Sie das im Zweifel vorgängig mit Ihrer Treuhandstelle.

Was wird nicht abgeschrieben?

Nicht abgeschrieben wird der Boden: Land verliert nicht nutzungsbedingt an Wert. Bei Liegenschaften ist deshalb zwischen Gebäude- und Landanteil zu unterscheiden. Ebenfalls ausserhalb der Abschreibungslogik stehen Umlaufvermögen und Beteiligungen – dort greifen Wertberichtigungen nach anderen Regeln.

Ab welchem Betrag muss ich aktivieren?

Das Gesetz nennt keine feste Grenze. In der Praxis hat sich eine Aktivierungsgrenze im Bereich von einigen hundert Franken pro Objekt etabliert: Kleinanschaffungen darunter werden direkt als Aufwand gebucht, Grösseres wird aktiviert und abgeschrieben. Halten Sie Ihre Grenze schriftlich fest und wenden Sie sie konsequent an – das erspart Diskussionen bei einer Prüfung. Bei IT-Projekten lohnt es sich zudem, zwischen aktivierbarer Hardware bzw. Lizenz und laufenden Betriebskosten wie Abos oder Support zu trennen; wir unterstützen Sie dabei im IT-Consulting.

Welche Fehler passieren im KMU am häufigsten?

  • Kein Anlagespiegel: Ohne Anlageverzeichnis mit Anschaffungsdatum, Kosten, Satz und Buchwert lässt sich weder korrekt abschreiben noch bei einem Verkauf sauber ausbuchen.
  • Vergessene Abgänge: Verschrottete oder verkaufte Anlagen bleiben in der Bilanz stehen und blähen das Anlagevermögen auf.
  • Abschreibung ab dem falschen Zeitpunkt: Abgeschrieben wird ab Inbetriebnahme, nicht ab Bestellung oder Anzahlung.
  • Unterjährige Anschaffungen voll abgeschrieben: Bei Kauf im Dezember ist eine volle Jahresabschreibung in der Regel nicht begründbar.
  • Sprunghafte Sätze: Wer die Abschreibung je nach Ergebnis nach oben oder unten anpasst, riskiert Aufrechnungen. Stetigkeit zählt.
  • Vorsteuer falsch behandelt: Aktiviert wird bei MWST-pflichtigen Betrieben der Nettowert; die Vorsteuer gehört nicht in den Abschreibungssockel.

Abschreibungen als Planungsinstrument

Abschreibungen sind Aufwand ohne Geldabfluss. Das macht sie zu einem nützlichen Steuerungsinstrument: Sie zeigen im Ergebnis, was die Substanz kostet, und sie schaffen im Idealfall den Spielraum für die nächste Ersatzinvestition. Wer die Ersatzbeschaffung mit einer rollenden Finanzplanung koppelt, erkennt früh, ob eine Investition aus eigener Kraft tragbar ist oder eine Finanzierung braucht. Handelsrechtlich sind zudem zusätzliche Abschreibungen zu Wiederbeschaffungszwecken zulässig – steuerlich werden diese stillen Reserven aber nicht in jedem Fall anerkannt.

Fazit

Abschreibungen sind Pflicht, nicht Ermessenssache – aber innerhalb der Normalsätze bleibt Gestaltungsspielraum. Wer ein sauberes Anlageverzeichnis führt, eine Methode konsequent anwendet und Investitionen zeitlich bewusst plant, hat eine aussagekräftige Bilanz und nutzt die steuerlichen Möglichkeiten korrekt aus. Steht bei Ihnen eine grössere Anschaffung an oder ist Ihr Anlagevermögen historisch gewachsen? Kontaktieren Sie uns – wir schauen Ihr Anlageverzeichnis gemeinsam durch.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Sind Abschreibungen in der Schweiz Pflicht?

Ja. Nach Art. 960a OR muss das Anlagevermögen um nutzungs- und altersbedingte Wertverluste korrigiert werden. Steuerlich abzugsfähig sind Abschreibungen zudem nur dann, wenn sie in der Buchhaltung tatsächlich verbucht sind.

Degressiv oder linear abschreiben – was ist besser?

Degressiv (Satz auf den Buchwert) entlastet die ersten Jahre stärker und passt zu Gütern mit schnellem Wertverlust wie Fahrzeugen oder IT. Linear (fester Betrag vom Anschaffungswert) ergibt gleichmässige Jahre und erleichtert Kalkulation und Budget. Entscheidend ist, die gewählte Methode stetig anzuwenden.

Wie hoch darf ich ein Geschäftsfahrzeug abschreiben?

Als Normalsatz gelten für Fahrzeuge aller Art 40 % degressiv vom Buchwert, bei linearer Abschreibung rund 20 % vom Anschaffungswert. Höhere Abschreibungen sind möglich, wenn der Wertverlust nachgewiesen werden kann.

Wird der Boden einer Liegenschaft abgeschrieben?

Nein. Land verliert nicht nutzungsbedingt an Wert und wird deshalb nicht abgeschrieben. Bei Liegenschaften muss zwischen Gebäude- und Landanteil unterschieden werden.

Abschreibungen im KMU: Sätze, Methoden und typische Fehler
Thomas Angehrn 7. September 2026
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