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Krankentaggeldversicherung für KMU: Pflicht, Leistungen und Fallstricke

Wer zahlt den Lohn, wenn Mitarbeitende länger krank sind?
29. Juli 2026 durch
Krankentaggeldversicherung für KMU: Pflicht, Leistungen und Fallstricke
Thomas Angehrn
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Das Wichtigste in Kürze: Eine Krankentaggeldversicherung ist in der Schweiz bundesrechtlich nicht obligatorisch, viele GAV schreiben sie aber vor. Ohne Versicherung muss der Arbeitgeber den Lohn nach Art. 324a OR selbst weiterzahlen – je nach Dienstjahren und kantonaler Skala mehrere Wochen bis Monate zu 100 %.

Ein Mitarbeitender fällt für drei Monate aus – nicht wegen eines Unfalls, sondern wegen einer Krankheit. Wer zahlt in dieser Zeit den Lohn? Viele Schweizer KMU merken erst im Ernstfall, dass die Antwort nicht «die Versicherung» lautet, sondern zuerst einmal «der Arbeitgeber». Wie weit diese Pflicht geht und wann eine Krankentaggeldversicherung (KTG) sinnvoll ist, zeigt dieser Beitrag.

Ist eine Krankentaggeldversicherung in der Schweiz Pflicht?

Auf Bundesebene gibt es kein allgemeines Obligatorium für die Krankentaggeldversicherung. Anders als die Unfallversicherung nach UVG, die für alle Arbeitnehmenden zwingend ist, bleibt die Absicherung des Lohnausfalls bei Krankheit grundsätzlich freiwillig.

Zwei wichtige Ausnahmen sollten Sie prüfen:

  • Gesamtarbeitsverträge (GAV): Viele Branchen – etwa Gastgewerbe, Bau oder Coiffure – schreiben eine Krankentaggeldversicherung samt Mindestleistungen und Prämienteilung vor. Wer einem allgemeinverbindlich erklärten GAV untersteht, hat keine Wahl.
  • Einzelne Kantone und Normalarbeitsverträge können für bestimmte Bereiche eigene Vorgaben machen.

Auch ohne Pflicht bleibt die Verantwortung bestehen: Ohne Versicherung tragen Sie den Lohnausfall aus der eigenen Kasse.

Wie lange muss der Arbeitgeber den Lohn bei Krankheit zahlen?

Nach Art. 324a OR schuldet der Arbeitgeber den Lohn weiter, wenn Mitarbeitende unverschuldet an der Arbeit verhindert sind – vorausgesetzt, das Arbeitsverhältnis dauert länger als drei Monate oder wurde für mehr als drei Monate abgeschlossen. Im ersten Dienstjahr sind es mindestens drei Wochen, danach «eine angemessen längere Zeit».

Was «angemessen» heisst, konkretisieren die kantonalen Gerichtspraxen in drei Skalen – der Berner, Basler und Zürcher Skala. Sie unterscheiden sich im Detail, folgen aber demselben Prinzip: Je länger das Arbeitsverhältnis dauert, desto länger die Lohnfortzahlung. Massgebend ist die Skala am Ort des Betriebs. Die Dauer reicht von wenigen Wochen zu Beginn bis zu mehreren Monaten nach vielen Dienstjahren – und zwar zu 100 % des Lohnes.

Gesetzliche Lohnfortzahlung oder Taggeldversicherung?

KriteriumLohnfortzahlung nach OR 324aKrankentaggeldversicherung (KTG)
Leistungshöhe100 % des Lohnesüblicherweise 80 % des Lohnes
DauerWochen bis wenige Monate, je nach Dienstjahren und Skalameist 720 Tage innerhalb von 900 Tagen
Wer zahltArbeitgeber direktVersicherung, nach Ablauf der Wartefrist
Planbarkeitgering – Kosten fallen unerwartet anhoch – kalkulierbare Prämie

Eine KTG-Lösung darf die gesetzliche Regelung nur dann ersetzen, wenn sie mindestens gleichwertig ist und schriftlich vereinbart wurde. Zur Gleichwertigkeit gehört auch, dass der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie übernimmt.

Worauf kommt es beim Abschluss an?

Nicht jede Police ist gleich – diese Punkte entscheiden über die tatsächliche Qualität:

  • Wartefrist: 30, 60 oder 90 Tage. Eine lange Wartefrist senkt die Prämie, verlagert die Kosten aber auf Ihr Unternehmen. Sie sollte nie länger sein als Ihre Pflicht nach der massgebenden Skala.
  • Versicherte Löhne: Sind Inhaber, mitarbeitende Familienmitglieder und variable Lohnbestandteile wie Boni oder Provisionen eingeschlossen?
  • Vorbehalte: Versicherer können bei bestehenden Leiden Vorbehalte anbringen – lassen Sie sich zeigen, welche.
  • Übertrittsrecht: Beim Austritt haben Mitarbeitende das Recht, in eine Einzelversicherung zu wechseln. Informieren Sie darüber schriftlich – sonst drohen Haftungsfolgen.
  • Koordination mit der Pensionskasse: Nach längerer Arbeitsunfähigkeit greift die BVG-Invalidenleistung. Die Übergänge müssen lückenlos sein.

Eine unabhängige Prüfung Ihrer bestehenden Policen deckt Doppelspurigkeiten und Lücken meist rasch auf – wir unterstützen Sie dabei im Rahmen unserer Beratung zu Geschäftsversicherungen.

Was gilt bei Unfall und Mutterschaft?

Krankheit, Unfall und Mutterschaft sind drei getrennte Systeme – das wird in der Praxis oft vermischt:

  • Unfall: obligatorisch über die UVG-Versicherung gedeckt, mit eigenen Regeln zu Taggeld und Wartefrist. Eine KTG ist dafür nicht zuständig.
  • Mutterschaft: Die Mutterschaftsentschädigung der EO deckt 80 % des Lohnes bis zu einem gesetzlichen Höchstbetrag. Krankheitsbedingte Ausfälle vor dem Mutterschaftsurlaub fallen dagegen unter die KTG.
  • Militär- und Zivildienst: ebenfalls über die Erwerbsersatzordnung abgedeckt.

Wie werden Taggelder korrekt verbucht?

Taggelder laufen häufig über den Arbeitgeber: Er zahlt den Lohn weiter und erhält die Leistung der Versicherung erstattet. Buchhalterisch und lohntechnisch ist das kein gewöhnlicher Lohn – Taggelder unterliegen anderen Regeln bei den Sozialversicherungsbeiträgen als der ordentliche Lohn, und im Lohnausweis müssen sie korrekt ausgewiesen werden.

Häufige Fehler sind ausgerichtete Taggelder, die versehentlich voll AHV-pflichtig abgerechnet werden, sowie fehlende Abgrenzungen am Jahresende bei laufenden Fällen. Wenn Sie unsicher sind, klären Sie die Behandlung mit Ihrer Treuhandstelle, bevor der Lohnlauf abgeschlossen ist – eine nachträgliche Korrektur der Lohndeklaration ist deutlich aufwendiger.

Fazit

Die Krankentaggeldversicherung ist für die meisten Schweizer KMU keine gesetzliche Pflicht, aber eine unternehmerische Vernunftsentscheidung. Sie wandelt ein unkalkulierbares Risiko – die volle Lohnfortzahlung über Wochen oder Monate – in eine planbare Prämie um. Entscheidend sind Wartefrist, Deckungsumfang und die saubere Abstimmung mit UVG, BVG und Erwerbsersatz. Prüfen Sie Ihre Police, bevor der erste Langzeitfall eintritt: Kontaktieren Sie uns für eine unabhängige Einschätzung Ihrer Situation.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Ist die Krankentaggeldversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Bundesrechtlich nein. Viele Gesamtarbeitsverträge – etwa im Gastgewerbe oder Baugewerbe – schreiben sie jedoch verbindlich vor. Ohne Versicherung trägt der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung nach Art. 324a OR selbst.

Wie lange muss der Arbeitgeber bei Krankheit den Lohn zahlen?

Im ersten Dienstjahr mindestens drei Wochen, danach eine angemessen längere Zeit. Die konkrete Dauer richtet sich nach der Berner, Basler oder Zürcher Skala und steigt mit den Dienstjahren – ausbezahlt werden 100 Prozent des Lohnes.

Wie viel zahlt eine Krankentaggeldversicherung?

Üblich sind 80 Prozent des versicherten Lohnes während 720 Tagen innerhalb von 900 Tagen, nach Ablauf einer vereinbarten Wartefrist von meist 30, 60 oder 90 Tagen.

Wer trägt die Prämie der Krankentaggeldversicherung?

Soll die Versicherung die gesetzliche Lohnfortzahlung ersetzen, muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Prämie übernehmen und die Lösung schriftlich vereinbart sowie mindestens gleichwertig sein.

Krankentaggeldversicherung für KMU: Pflicht, Leistungen und Fallstricke
Thomas Angehrn 29. Juli 2026
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