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Lohnabrechnung und Sozialversicherungen: Was Arbeitgeber wissen müssen

AHV, ALV, BVG, UVG und die korrekte Lohnabrechnung
16. Juni 2026 durch
Lohnabrechnung und Sozialversicherungen: Was Arbeitgeber wissen müssen
Thomas Angehrn
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Das Wichtigste in Kürze: Wer Mitarbeitende anstellt, muss AHV/IV/EO, ALV, BVG und UVG abrechnen. AHV/IV/EO und ALV werden je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen; jährlich folgen die Lohndeklaration und der Lohnausweis.

Sobald Sie Mitarbeitende anstellen, werden Sie zum Beitragsschuldner gegenüber mehreren Sozialversicherungen. Eine korrekte Lohnabrechnung schützt vor Nachforderungen und Bussen.

Die wichtigsten Abzüge

  • AHV/IV/EO: je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.
  • ALV (Arbeitslosenversicherung): ebenfalls paritätisch.
  • BVG (Pensionskasse): obligatorisch ab dem gesetzlichen Mindestjahreslohn.
  • UVG (Unfallversicherung): Berufsunfall zahlt der Arbeitgeber; Nichtberufsunfall trägt meist der Arbeitnehmer.

Quellensteuer

Für Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung (C) ziehen Sie die Quellensteuer direkt vom Lohn ab und überweisen sie ans Steueramt. Die Tarife sind kantonal geregelt.

Pflichten im Jahresverlauf

  • Monatliche korrekte Lohnabrechnung pro Mitarbeitenden.
  • Akontozahlungen an Ausgleichskasse und weitere Versicherer.
  • Jährliche Lohndeklaration an alle Sozialversicherer.
  • Lohnausweis für jede angestellte Person.

Typische Fehler

  • Spesen und Naturallohn werden falsch behandelt.
  • Die BVG-Anmeldung neuer Mitarbeitender wird verspätet gemacht.
  • Die Quellensteuer-Tarife werden nicht aktuell gehalten.

Mit einer sauberen Lohnadministration und der passenden betrieblichen Vorsorge und Versicherung bleiben Sie auf der sicheren Seite. Wir unterstützen Sie gerne.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Welche Sozialversicherungen muss ein Arbeitgeber abrechnen?

AHV/IV/EO, ALV, die berufliche Vorsorge (BVG) sowie die Unfallversicherung (UVG); je nach Situation zusätzlich Krankentaggeld und Familienzulagen.

Was ist die Quellensteuer?

Für Mitarbeitende ohne Niederlassungsbewilligung C zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt vom Lohn ab und überweist sie ans Steueramt. Die Tarife sind kantonal geregelt.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber am Jahresende?

Die jährliche Lohndeklaration an alle Sozialversicherer und die Ausstellung eines Lohnausweises pro Mitarbeitenden.

Lohnabrechnung und Sozialversicherungen: Was Arbeitgeber wissen müssen
Thomas Angehrn 16. Juni 2026
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