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Geschäftsfahrzeug und Privatanteil: So rechnen Sie korrekt ab

Pauschale, Fahrtenbuch, Lohnausweis und MWST – der Überblick für KMU
8. Juli 2026 durch
Geschäftsfahrzeug und Privatanteil: So rechnen Sie korrekt ab
Thomas Angehrn
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Das Wichtigste in Kürze: Wird ein Geschäftsfahrzeug privat genutzt, sind seit 2022 pauschal 0,9 % des Kaufpreises (exkl. MWST) pro Monat – mindestens CHF 150 – als Privatanteil abzurechnen, im Lohnausweis unter Ziffer 2.2 zu deklarieren und der MWST als Eigenverbrauch zu unterstellen.

Ein Firmenwagen ist für viele KMU praktisch – und steuerlich heikel. Sobald ein Mitarbeitender oder die Inhaberin das Geschäftsfahrzeug auch privat nutzt, entsteht ein geldwerter Vorteil, der korrekt abgerechnet und deklariert werden muss. Wer das falsch macht, riskiert Aufrechnungen bei der nächsten Lohn- oder MWST-Kontrolle. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie den Privatanteil sauber ermitteln.

Wann muss ein Privatanteil abgerechnet werden?

Immer dann, wenn ein Geschäftsfahrzeug auch für private Fahrten zur Verfügung steht – dazu zählt seit 2022 ausdrücklich auch der Arbeitsweg. Es kommt nicht darauf an, wie oft privat gefahren wird, sondern ob die Möglichkeit besteht. Steht das Fahrzeug einer Person tatsächlich privat zur Verfügung, ist ein Anteil zu erfassen. Reine Poolfahrzeuge, die ausschliesslich geschäftlich und ohne persönliche Zuteilung genutzt werden, sind davon ausgenommen.

Wie hoch ist der Privatanteil (Pauschalmethode)?

Am häufigsten wird die Pauschalmethode angewendet. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der private Anteil 0,9 % des Kaufpreises (exkl. MWST) pro Monat, also 10,8 % pro Jahr. Massgebend ist der effektive Anschaffungspreis des Fahrzeugs, unabhängig vom aktuellen Wert oder Alter. Pro Monat sind mindestens CHF 150 zu erfassen.

Wichtig: Mit der Erhöhung auf 0,9 % ist der Arbeitsweg abgegolten. Ein separater Abzug oder eine zusätzliche Deklaration der Aussendiensttage entfällt seither in der Regel. Ein Zahlenbeispiel:

  • Kaufpreis Fahrzeug (exkl. MWST): CHF 40'000
  • Privatanteil pro Monat: 0,9 % = CHF 360
  • Privatanteil pro Jahr: 10,8 % = CHF 4'320

Dieser Betrag wird der betreffenden Person als Lohnbestandteil aufgerechnet und ist AHV-pflichtig.

Pauschale oder Fahrtenbuch – was ist besser?

Alternativ zur Pauschale können Sie die effektive Methode mit einem lückenlosen Fahrtenbuch (Bordbuch) wählen. Dabei werden alle Fahrten mit Datum, Zweck und Kilometern erfasst und die privaten Kilometer zu einem marktüblichen Ansatz verrechnet. Welche Variante günstiger ist, hängt vom Nutzungsverhalten ab:

KriteriumPauschalmethodeFahrtenbuch
Aufwandgeringhoch (jede Fahrt erfassen)
Berechnung0,9 % Kaufpreis / Monatprivate km × Ansatz
Vorteil beiviel Privatnutzungwenig Privatnutzung
Kontrollrisikotiefhöher (Lücken = Aufrechnung)

Für die meisten KMU ist die Pauschale wegen des geringen Aufwands und der Rechtssicherheit die praktischere Wahl. Ein Fahrtenbuch lohnt sich vor allem bei teuren Fahrzeugen mit sehr geringer Privatnutzung – muss dann aber wirklich lückenlos geführt werden. Eine saubere Buchhaltung und Treuhand hilft, die gewählte Methode konsistent umzusetzen.

Wie wird der Privatanteil im Lohnausweis deklariert?

Der Privatanteil gehört zwingend in den Lohnausweis. Der pauschale Betrag (0,9 % pro Monat) wird unter Ziffer 2.2 «Gehaltsnebenleistungen» ausgewiesen und fliesst in den Bruttolohn ein. Fehlt diese Deklaration, drohen bei einer Kontrolle Nachbelastungen samt Verzugszinsen. Da der Privatanteil zum massgebenden Lohn zählt, wirkt er sich auch auf AHV, ALV und – je nach Reglement – auf die berufliche Vorsorge aus. Wer eine korrekte private Beratung zur eigenen Lohnsituation wünscht, klärt diese Punkte am besten frühzeitig.

Was gilt bei der Mehrwertsteuer?

Auch die MWST kennt den Privatanteil: Wird ein Fahrzeug des Geschäftsvermögens privat genutzt, liegt aus MWST-Sicht ein Eigenverbrauch vor. In der Praxis wird meist derselbe Ansatz von 0,9 % des Kaufpreises pro Monat herangezogen (inkl. MWST) und darauf die Mehrwertsteuer abgerechnet. Wer den Vorsteuerabzug auf Fahrzeug und Betriebskosten geltend gemacht hat, muss den privaten Teil entsprechend korrigieren. Diese Systematik gilt unabhängig davon, ob Sie effektiv oder mit Saldosteuersatz abrechnen – die konkrete Umsetzung unterscheidet sich jedoch.

Häufige Fehler in der Praxis

  • Kein Privatanteil erfasst: «Ich fahre fast nur geschäftlich» genügt nicht – die Verfügbarkeit zählt.
  • Falscher Basiswert: Der Kaufpreis exkl. MWST ist massgebend, nicht der Zeitwert.
  • Lückenhaftes Fahrtenbuch: Fehlen Einträge, rechnet die Behörde meist die Pauschale auf.
  • MWST vergessen: Der Eigenverbrauch wird bei Kontrollen regelmässig nachbelastet.
  • Fehlende Deklaration im Lohnausweis: Der geldwerte Vorteil muss sichtbar sein.

Gerade beim Zusammenspiel von Lohn, MWST und Fahrzeugversicherung lohnt sich der Blick aufs Ganze. Wer Firmenfahrzeuge einsetzt, sollte auch die passende Geschäftsversicherung im Auge behalten.

Fazit

Der Privatanteil auf dem Geschäftsfahrzeug ist kein Detail, sondern ein regelmässiger Prüfpunkt bei Lohn- und MWST-Kontrollen. Mit der Pauschale von 0,9 % des Kaufpreises pro Monat (mindestens CHF 150) fahren die meisten KMU rechtssicher und mit wenig Aufwand. Wichtig ist, den Betrag korrekt im Lohnausweis auszuweisen und die MWST auf dem Eigenverbrauch nicht zu vergessen. Sind Sie unsicher, welche Methode für Ihr Fahrzeug am günstigsten ist? Kontaktieren Sie uns – wir richten die Abrechnung sauber ein.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Privatanteil beim Geschäftsauto?

Nach der Pauschalmethode 0,9 % des Kaufpreises (exkl. MWST) pro Monat, also 10,8 % pro Jahr, mindestens jedoch CHF 150 pro Monat. Seit 2022 ist damit auch der Arbeitsweg abgegolten.

Muss ich ein Fahrtenbuch führen?

Nein. Sie können die Pauschale wählen. Ein lückenloses Fahrtenbuch lohnt sich nur bei sehr geringer Privatnutzung, muss dann aber vollständig geführt werden, sonst rechnet die Behörde die Pauschale auf.

Wo wird der Privatanteil deklariert?

Im Lohnausweis unter Ziffer 2.2 als Gehaltsnebenleistung. Der Betrag zählt zum massgebenden Lohn und ist AHV-pflichtig.

Fällt auf dem Privatanteil MWST an?

Ja. Die private Nutzung gilt als Eigenverbrauch; darauf ist die Mehrwertsteuer abzurechnen, üblicherweise auf demselben Ansatz von 0,9 % pro Monat.

Geschäftsfahrzeug und Privatanteil: So rechnen Sie korrekt ab
Thomas Angehrn 8. Juli 2026
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